Was verbirgt sich hinter dem Begriff Kleingewerbe anmelden und inwiefern kannst du als Kleinunternehmer einen Nutzen daraus ziehen? In diesem Artikel klären wir, ob die Kleinunternehmerregel für dich geeignet ist und inwiefern sie dir den Einstieg in das Unternehmerdasein erleichtern kann. Gerade in der anstrengenden Anfangsphase eines Start-Ups kann ein Kleingewerbe sehr hilfreich sein.
Wann kann ich ein Kleingewerbe anmelden ?
Einzelunternehmer und Freiberufler gehören aus steuerlicher Sicht zu den Kleinunternehmern, sowie GbR oder eine Unternehmergesellschaft. Als Kleinunternehmer bist du kein Kaufmann, das bedeutet, dass du von zusätzlichen Reglungen beim Beginn und im Laufe deiner Selbstständigkeit befreit bist. Grundsätzlich musst du dich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches halten und musst die kaufmännischen Spezialvorschriften nicht weiter beachten.
Zu einem Gewerbe gehört alles, was du eigenverantwortlich und unternehmerisch aufbaust. Also vor allem im Industriebreich, sowie im Handwerksbetrieb finden sich häufig Kleingewerbe. Außerdem haben die meisten Dienstleister ein angemeldetes Kleingewerbe.
Die Voraussetzung für ein Kleinunternehmen ist es, dass du im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaftest. Des Weiteren ist geregelt, dass in den Folgejahren ebenfalls nicht mehr als 17.500 Euro erwirtschaftet werden dürfen, es sei denn du kannst bereits vorher kalkulieren, dass du mehr verdienen wirst. Das kann beispielsweise eintreten, wenn dein Geschäft anläuft und wächst. Solange du in diesem Jahr nicht mehr als 50.000 Euro verdienst, gilt dein Unternehmen trotz Überschreitung der 17.500 noch für dieses Jahr als Kleingewerbe. Das Finanzamt will vorher lediglich eine glaubhafte Umsatzschätzung.
Im darauffolgenden Jahr musst du allerdings dann versteuert werden, bzw. wirst umsatzsteuerpflichtig, da die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gilt. Für Existenzgründer ist diese Sonderregelung sehr praktisch.
Eignet sich ein Kleingewerbe für dich als Person? – Kleingewerbe anmelden
Zahlreiche Anlässe führen dazu, dass sich ein Unternehmer sich dazu entscheidet vorerst oder zeitweise ein Kleingewerbe anzumelden. Ein gutes Beispiel wäre die Tätigkeit als Fotograf, Dj oder weitere Personen auf Events etc.
Zusammenfassend lassen sich die 3 wahrscheinlich häufigsten Gründe für ein Kleingewerbe darin finden, dass …
- eine kreative Persönlichkeit ihre Geschäftsidee selbstständig im kleinen Rahmen umsetzen möchte.
- eine Einzelperson ein weiteres Zusatzeinkommen benötigt und eine Möglichkeit zum flexiblen Nebenverdienst sucht.
- durch einen Zufall ein Angebot entsteht, welches als eine vielversprechende Einkommensquelle gesehen wird.
Natürlich sind dies nur wenige von vielen Gründen, aber letztendlich weißt du selbst am besten, wieso du ein Kleingewerbe anmelden möchtest.
Allerdings weißt du wahrscheinlich auch aus verschiedenen Unternehmergesprächen, dass es in Deutschland sehr schwer ist, selbst Gründer zu werden. Aber ist es nur eine Frage des richtigen Informierens, denn so schwer sind die Schritte bis zur Selbstständigkeit, bzw. zum Anmelden des eigenen Kleingewerbes gar nicht. Und wie gesagt, ist es eine große Starthilfe, wenn du als Gründer vorerst ein Kleingewerbe anmeldest.
Ein Kleingewerbe anmelden – so geht’s!
Zuallererst musst du zum für deinen Ort zuständigem Gewerbeamt. Dort meldest du Kleingewerbe kostenpflichtig an. Ab- und Ummeldungen müssen dem Gewerbeamt mitgeteilt werden.
Weitere Punkte, die zu beachten sind – Kleingewerbe anmelden
- Je nach Art des Gewerbes müssen bestimmte Meldepflichten und Auflagen erfüllt werden – ansonsten ist eine Kleingewerbe- Anmeldung formlos.
- Du erhältst einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung deines Kleingewerbes
- Wenn du dein Kleingewerbe angemeldet hast, musst du dich in der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) anmelden, sowie bei der Berufsgenossenschaft
- Wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest, müssen diese bei der jeweiligen Krankenkasse angemeldet werden, sowie eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragt werden
Eine Eintragung ins Handelsregister ist erst notwendig, wenn der Status eines Kaufmannes (Besitzer eines Handelsgewerbes / Umsatz höher als 50.000 im Jahr) erreicht wird . Du kannst dich aber jederzeit freiwillig ins Handelsregister eintragen. Dann musst du alle Rechten und Pflichten eines Kaufmannes mit seinem Kleingewerbe beachten. Du würdest somit als „Kann-Kaufmann“ gelten.
Kleingewerbe anmelden – Welche Vorteile hat es?
- Du bist sozialversicherungsfrei
- Du musst lediglich eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, solange du den Betrag von 17.500 nicht überschreitest
- Umsatzsteuer muss nur bezahlt werden, wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmst
Die Kleinunternehmerreglung – Kleingewerbe anmelden
Die Kleinunternehmerregelung gilt nicht als Pflicht, nur weil du ein Kleingewerbe führst. Du kannst auch ein Tätigkeit im Rahmen eines Kleingewerbes führen, müsstest dieses aber nicht anmelden bzw die Regelung nutzen. Du giltst somit quasi als ganz normales Unternehmen.
Dann bist du umsatzsteuerpflichtig und unterliegst dem Umsatzsteuergesetz. Wenn du dein Kleingewerbe angemeldet hast, musst du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. So verfallen Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung.
Entscheidest du dich gegen die Kleinunternehmerregelung ist dies 5 Kalenderjahre bindend. Also bist du 5 Jahre dazu verpflichtet deine Umsatzsteuer abzuführen und unterliegst den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes. Du bist so aber berechtigt, die Vorsteuer von deinen betrieblichen Rechnungen abzuziehen. Im Falle dieser Entscheidung musst du bei der Rechnungserstellung deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer auf deinen Rechnungen nennen.
Vorteil des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung ist aber durchaus die Vorsteuerabzugberechtigung – Kosten sparen bei großen Anschaffungen durch Abzug der Vorsteuer (19% Ersparnis) ist für Gründer sehr wertvoll, wenn man bedenkt, dass gerade im ersten Gründerjahr sehr viele dieser Anschaffungskosten fällig werden könnten.
Entscheidest du dich aber für die Kleinunternehmerregelung, so kannst du auf deinen Umsatz keine Umsatzsteuer erheben. Allerdings gilt so die Vorsteuerregelung nicht. Außerdem musst du deinen Umsatz auf das ganze Jahr hochrechnen. So kannst du aus der Kleinunternehmerregelung ausfallen, wenn du zum Beispiel zur Jahresmitte dein Kleingewerbe startest und bis zum Jahresende weniger als 17.500 erwirtschaftest, aber du hochgerechnet auf das ganze Jahr mehr Umsatz machen würdest.
Wie gesagt ist es freiwillig und vollkommen dir überlassen, ob du dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest.
Die Überlegung sollte für dich als Gründer sehr sorgfältig gefällt werden!
Beachte hierfür, welchen Umsatz du denkst zu erwirtschaften, sowie welche Anschaffungen du in deinem ersten Jahr benötigen wirst. Dementsprechend solltest du gut einschätzen, ob es sich für dich lohnen würde die Umsatzsteuer an das Finanzamt zu bezahlen, um dafür die Vorsteuer abziehen zu können.
Das Fehlen der Vorsteuerabzugsberechtigung kann aber sehr prägend sein, wenn du als Gründer hohe Investitionen tätigen musst, da deine Betriebsausgaben so automatisch erhöht werden. Denk daran, dass die Entscheidung gegen die Kleinunternehmerregelung 5 Jahre bindend ist!
Zusammenfassung: Kleinunternehmerregelung für dein Kleingewerbe – Ja oder nein?
Bei Wahl der Kleinunternehmerregelung:
- Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben
- Wettbewerbsvorteil, da du deine Waren/Dienstleistungen kostengünstiger anbieten kannst oder bei gleichem Preis wie deine Konkurrenz einen höheren Gewinn erzielst
Bei Wahl gegen die Kleinunternehmerregelung:
- Berechtigung Vorsteuer vom Finanzamt zurückzubekommen
Eher „Ja“ zu der Kleinunternehmerregelung, wenn… – Kleingewerbe anmelden
- Privatleute zu deinen häufigsten Kunden gehören.
- du keine hohen Beträge für Anschaffungen mit Mehrwertsteuer ausgibst.
- du einen kleinen Veraltungsaufwand hast und dein Steuerberater nur einfache Einnahmen/Überschussrechnungen tätigen muss und so entweder günstig oder gar nicht notwendig ist.
- oder du auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichten willst.
Eher „Nein“ zu der Kleinunternehmerregelung, wenn… -Kleingewerbe anmelden
- gewerbliche Kunden die Mehrzahl bilden. (Denen ist es nämlich egal, ob die Umsatzsteuer dazukommt oder nicht. Sie kalkulieren sowieso den Nettobetrag, da sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer ansetzen können.)
- deine gewerblichen Einkäufe oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen aus dem Ausland stammen.
Kleingewerbe anmelden – Buchhaltung und Co.
Eine Buchhaltung ist nach den allgemeinen Sorgfaltspflichten auch für das Kleingewerbe zu führen. Allerdings sind die Auflagen hinsichtlich der Buchhaltung vereinfacht. Aber trotzdem gibt es auch für Kleingewerbe-Besitzer bestimmte Regeln.
Dementsprechend musst du alle anfallenden Geschäftsvorgänge im Kleingewerbe zu dokumentieren. Wichtig ist hierbei, dass der Umfang des Geschäfts, sowie Ertrags- und Vermögenslagen sich jederzeit nachvollziehen lassen. Du musst sämtliche Korrespondenz und alle Zahlungsbelege, bzw. Rechnungen sorgfältig sammeln und aufbewahren, die du im Rahmen deines Geschäftes erhältst. Aber auch für andere Firmen gilt diese Aufbewahrungspflicht.
Außerdem musst du ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen. Normalerweise, also wenn du unter 17.500 Euro erwirtschaftest, ist eine einfache Überschussrechnung am Ende des Jahres ausreichend. Erwirtschaftest du einen Betrag, der 17.500 Euro überschreitet, aber nicht mehr als 50.000 Euro pro Jahr, dann kannst du eine einfache Buchführung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen.
Du bist als Kleinunternehmer von der Bilanzierung befreit, aber eine zeitnahe und aktuelle Buchführung ist dennoch wichtig, vor allem um den Überblick über deine eigene finanzielle Lage zu behalten. Dies kann beispielsweise erfolgen, indem du deine Eingaben und Ausgaben korrekt auf ein Papier oder bei Exel einträgst. Es gibt aber auch Tools, die diese Arbeit für dich übernehmen.
Ab einem Umsatz von über 50.000 Euro pro Jahr hast du eine Buchführungspflicht. Das heißt du musst zum Jahresende eine Bilanz und eine Gewinn-Verlustrechnung (GuV) erstellt vorliegen haben.
Nur Freiberufler sind weiterhin befreit und berechtigt die EÜR mit der Steuererklärung abzugeben.
Zusammenfassung – Buchhaltung für ein Kleingewerbe anmelden
Maßgebend für die Art der Buchhaltung ist die Höhe des erzielten Umsatzes.
- Bei einem Umsatz von 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 Euro im laufenden Jahr. – Kleinunternehmerregelung: Abgabe einer Steuererklärung ausreichend
- Bei einem Umsatz im Vorjahr, der zwischen 17.500 und 50.000 Euro liegt, muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zusätzlich zur Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden
- Umsätze von über 50.000 Euro haben eine Buchführungspflicht, Freiberufler dürfen weiterhin von der EÜR Gebrauch machen.