Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung (PAngV) sorgt bereits seit 1985 dafür, dass der Endpreis für Kunden klar erkennbar und wahrheitsgemäß sein muss. Diese Verordnung wird daher sowohl im Online-Handel als auch im Einzelhandel eingesetzt. Sie bezieht sich grundsätzlich nur auf Waren oder Dienstleistungen, die an Endkunden gerichtet sind (B2C).

Welchen Zweck besitzt die Preisangabenverordnung?

Die Preisangabenverordnung richtet sich in erster Linie an den Verbraucher – sie bestimmt den Endpreis, den der Kunde wahrnimmt. Mit dieser Verordnung ist der Händler verpflichtet, richtige und eindeutige Angaben über den Preis von einem Produkt oder einer Dienstleistung anzugeben. Zusätzlich soll durch diese Bestimmung verhindert werden, dass Kunden sich den Preis selbst zusammenrechnen oder recherchieren müssen.

Der Endpreis muss im Online-Handel und Einzelhandel für alle Verbraucher klar ersichtlich sein. Die Verordnung tritt grundsätzlich dann in Kraft, sobald ein Produkt oder eine Dienstleistung erworben werden kann.

Was ist der Endpreis?

Die Begriffe Preisangabenverordnung und Endpreis werden oftmals synonym miteinander verwendet. Der Grund dafür ist, dass die Preisangabenverordnung (PAngV) den Endpreis bestimmt. Somit beschreibt der Endpreis den “endgültigen” Preis. Der Endpreis muss dementsprechend bereits die Umsatzsteuer enthalten.

Der Endpreis bei Amazon

Der Endpreis ist bei Amazon variabel. Während bei einer Amazon Prime-Mitgliedschaft keine extra Kosten für den Versand entstehen, werden bei Bestellungen ohne diese Mitgliedschaft zusätzliche Versandkosten berechnet.

Die PAngV erlaubt es Onlinehändlern, Versandkosten unabhängig vom Endpreis aufzuzeigen. Daher werden die Versandkosten oftmals erst dann sichtbar, wenn sich das Produkt bereist im Warenkorb befindet.

Ausnahmen

Neben zusätzlichen Versandkosten muss der Endpreis nicht bei Waren angegeben werden, die:

  • sich in einem losen Zustand befinden
  • von der Größenvorstellung des Kunden abhängen (Gewicht, Fläche etc.)

Hierbei gilt laut Preisangabenverordnung, dass lediglich der Preis pro Einheit der jeweiligen Menge deutlich erkennbar sein muss.

Besteht eine Pflicht zur Angabe des Endpreises?

Ja. Laut Preisangabenverordnung sind alle Händler ausdrücklich dazu verpflichtet, die Dienstleistungen oder Waren an Endverbraucher verkaufen. Halten sich Händler nicht an diese Verordnung, kann dies zu einer Abmahnung führen.

FAQ zu Preisangabenverordnung

Wer überprüft die Preisangabenverordnung?

Die Preisangabenverordnung wird vom zuständigen Ordnungsamt überprüft.

Quellen

https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/gewerbe/preisangaben.html

https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/BJNR105800985.html

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/preisangabenverordnung.html