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DPMA

Deutsches Patent- und Markenamt – DPMA – Wie Du deine innovativen Ideen schützen kannst!

Im folgenden Artikel erkläre ich Dir, was das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist und inwiefern es für Startups und Gründer, also dein Geschäft, relevant ist.

Das DPMA kurz zusammengefasst

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine deutsche Zentralbehörde deren Hauptaufgabengebiet der gewerbliche Rechtsschutz darstellt. Zusammengefasst besteht die Hauptaufgabe des Amtes darin neue Ideen und Erfindungen vor Nachahmung zu schützen.

Das DPMA ist vor allem zuständig für die Vergabe und Eintragung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Zur Finanzierung ihrer Aufgabenerfüllung werden vom DPMA verschiedene Gebühren auf Anmeldung und Verlängerung von Patenten erhoben.

Der Hauptsitz des DPMA befindet sich in München, zusätzliche Standorte sind in Jena und Berlin vorhanden. Das erste deutsche Patentamt wurde 1877 als „Kaiserliches Patentamt“ gegründet, damit kann die DPMA bereits auf eine über 100-jährige Geschichte zurückblicken. Das Patentamt, wie es juristisch noch heute besteht, wurde jedoch erst 1949 gegründet.

Was muss ich für eine Anmeldung beim DPMA beachten?

Solltest Du eine Marke, Patent, o.ä., beim DPMA anmelden wollen, solltest Du vor allem beachten, dass sich die Gültigkeit dieser Schutzrechte erst einmal lediglich auf den deutschen Markt beschränken. Für Schutzrechte in anderen Ländern müssen auch andere Patentbehörden kontaktiert werden.

In jedem Fall muss die Patentanmeldung im Ausland spätestens 12 Monate nach der Anmeldung in Deutschland erfolgen. Die Anmeldung wirkt dann rückwirkend, heißt, dass dein Patentanmeldungsdatum im Ausland automatisch das Datum, der schon erfolgten, Anmeldung in Deutschland sein wird.

Das Patent beim DPMA

Die Anmeldung eines Patents ist in jedem Fall einer der komplizierteren Anmelde-Vorgänge bei dem DPMA. Für die Patentanmeldung gelten daher auch relativ strenge Auflagen, deren Erfüllung bei jeder neuen Anmeldung durch Patentamt-Mitarbeiter überprüft wird.

Des Weiteren werden zum Nachweis der Auflagenerfüllung unterschiedlichste Unterlagen verlangt, dazu zählen u.a.:

  • Eine Erfindungsbenennung deiner Idee
  • Eine technische Beschreibung deiner Geschäftsidee
  • Eine Zusammenfassung deiner Geschäftsidee
  • Patentansprüche (in welchen Umfang Du deine Idee schützen lassen willst)
  • eventuell eine (technische) Zeichnung deiner Idee

 

Die Anmeldung eines Patents kostet in etwa zwischen 40€ und 135€, je nachdem auf welchem Wege die Anmeldung erfolgt und ob es sich um eine nationale oder internationale Anmeldung handelt. Hinzu kommen noch 150€ für die Prüfung des Antrags und eine 300€ Gebühr für Recherchen.

Ist das Patent angemeldet, hat es erstmal eine Gültigkeit von zwei Jahren. Grundsätzlich kann ein Patent aber nach erfolgter Anmeldung bis zu 20 Jahre Bestand haben, in dem es immer wieder verlängert wird. Allerdings steigen die Patentkosten von Jahr zu Jahr, das 20. Jahr ist also um ein vielfaches teurer als das erste.

Wichtig

Bevor Du ein Patent anmeldest, ist es ratsam zu überprüfen ob nicht eventuell schon ein ähnliches Patent besteht, das gilt im Grunde natürlich auch für alle anderen Schutzrechte. Speziell dafür bietet das DPMA auch eine Datenbank an (den Link dazu findest Du hier).

Das eigene Design eintragen lassen

Das eingetragene Design (früher auch „Geschmacksmuster“ genannt) ist ein Schutzrecht, dass vor allem die ästhetische Erscheinungsform (Farbe, Form, etc.) eines entworfenen Produkts schützen soll.

Die Anmeldung eines eingetragenen Designs kann ebenfalls sowohl online als auch auf dem Postweg erfolgen. Im Gegensatz zum Patentrecht wird hier nicht überprüft ob das Design tatsächlich auch die Voraussetzungen erfüllt. Somit wird erst im rechtlichen Streitfall selbst, festgestellt, ob das eingetragene Design auch die Voraussetzungen für das Schutzrecht erfüllt. Die Anmeldung beim DPMA gilt auch in diesem Fall erst einmal nur für Deutschland.

Die Anmeldung eins eingetragenen Designs kostet etwa zwischen 60-70€ und hat zunächst eine Gültigkeit von 30 Monaten. Die Laufzeit der Rechte können auf bis zu 25 Jahren Gesamtlaufzeit verlängert werden.

Deine Marke beim DPMA eintragen lassen

Bei Markenanmeldung wird im Wesentlichen in zwei verschiedene Kategorien unterschieden: Die Bildmarke und die Wortmarke. Möglich ist auch eine Kombination aus beidem. Zu beachten ist auch hier wieder, dass für den Markenschutz im Ausland auch andere Patentämter kontaktiert werden müssen.

Die Kosten zur Anmeldung einer Marke liegen, je nach Markenart und Laufzeit, zwischen 100€ und 500€. Das Markenschutzrecht ist nach der Anmeldung in der Regel 10 Jahre gültig und kann für etwa 260-750€ immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Dein Gebrauchsmuster anmelden

Das Gebrauchsmuster ist quasi eine unkompliziertere Variante des Patents. Im Gegensatz zum Patent findet hier keine Überprüfung der Schutzvoraussetzungen statt. Die Gültigkeit wird auch hier erst im Falle eines Rechtsstreits überprüft.

Deswegen sollte im vornherein sichergestellt werden, dass das Gebrauchsmuster in einem eventuellen Rechtsstreit als gültig anerkannt wird. Ein weiterer Unterschied zum Patent ist die Laufzeit des Schutzrechtes, beim Gebrauchsmuster beträgt die maximale Laufzeit mit lediglich 10 Jahre nur die Hälfte dessen was mit einem Patent möglich ist.

Die Kosten zur Anmeldung eines Gebrauchsmusters betragen insgesamt etwa 280-290€, dabei hat das Gebrauchsmuster eine anfängliche Laufzeit von 3 Jahren. Die Verlängerung um weitere drei Jahre kostet dann 350€.

Was ist mit Urheberrechten?

Anders als bei den gewerblichen Schutzrechten entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Hier ist also keinerlei Eintragung erforderlich.

Was sollte außerdem beachtet werden?

Bei Fragen zum Thema der gewerblichen Schutzrechte kannst Du dich grundsätzlich auch an das Patentamt selbst wenden. Speziell für Erfinder und den Fragen rund um den Komplex der Patente bietet das DPMA darüber hinaus sogar kostenfreie Erfinderberatungen an.

Allerdings ersetzt dies keine fachgerechte Rechtsberatung. Wenn Du also ernsthaft mit dem Gedanken spielst ein Schutzrecht anzumelden, solltest Du nach Möglichkeit einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.

Er kann Dir dabei helfen das richtige Schutzrecht für deine Bedürfnisse zu finden und sicherstellen, dass das Schutzrecht auch die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Außerdem kann dein Anwalt recherchieren ob bestehende Schutzrechte sich mit deinem überschneiden, dich bei internationalen Anmeldeverfahren unterstützen und Sicherstellen, bzw. Überprüfen, das dein Schutzrecht anschließend auch eingehalten wird.

Die Hinzuziehung eines Anwalts bietet zudem den Vorteil, dass wenn es tatsächlich mal zu einem Verstoß gegen deine Schutzrechte kommt, Du direkt einen Anwalt kontaktieren kannst der bereits mit Dir und den von Dir Schutzrechten vertraut ist.

Schutzrechte im Ausland anmelden

Solltest Du Schutzrechte im Ausland anmelden wollen führt dich dein erster Gang, wie schon erwähnt wurde, dennoch erst einmal zum DPMA. Wenn du auch in Märkten anderer Länder aktiv werden willst, solltest Du Dir dies bereits vorher überlegt haben.

Nicht zuletzt, weil das Anmeldedatum vom DPMA dann auch für das jeweilige Ausland gültig ist. Die wohl wichtigste Anlaufstelle für Schutzrechte im Ausland dürfte für EU-Bürger das Europäische Patentamt (EPO) sein. Ansonsten kannst du Dir auch hier von der DPMA oder deinem jeweiligen Patentanwalt Informationen einholen.

 

Empfehlungen für den Gang zum DPMA:

  • Ziehe einen Patent-Anwalt zur Beratung hinzu
  • Überprüfe ob dein angestrebtes Schutzrecht nicht eventuell schon vergeben ist
  • Sollte dein angestrebtes Schutzrecht kein Patent sein, solltest du bereits im Vorfeld sicherstellen das die Voraussetzungen für das Schutzrecht erfüllt werden.

 

Links:

Kostenmerkblatt des DPMA.

Datenbank des DPMA


ideen schützen

Ideen schützen – Damit Deine Idee auch Deine Idee bleibt

Ideen schützen - Du hast deine Idee gefunden und überlegst dir diese zu schützen? In diesem Artikel erfährst du alles rund um die gewerblichen Schutzrechte, dabei werden folgende Fragen beantwortet: Wieso solltest du deine Idee schützen? Was gibt es für Schutzrechte? Wo meldest du diese an und wie viel kosten diese?

Du hast eine gute Geschäftsidee gefunden, einen Businessplan erstellt, bist überzeugt, dass es für deine Idee einen Markt gibt und hast nun Angst, dass dir diese Idee geklaut wird? Dann zögere nicht lange und lass deine Idee schützen. Deine Ideen schützen - das kann am Ende sogar dein Wettbewerbsvorteil sein.

Ideen schützen - Wieso solltest du deine Ideen schützen?

Mit den Begriffen Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design setzen sich Gründer meist erst dann auseinander, wenn es zu Problemen, wie einer Schutzrechtsverletzung, kommt. Um einer Schutzrechtsverletzung vorzubeugen und deinen unternehmerischen Erfolg zu sichern, solltest du dich früh genug mit diesem Thema auseinandersetzen. Hinter deiner Geschäftsidee stecken viele Planungen, Konzepte und hoher finanzieller sowie zeitlicher Aufwand und du möchtest vermeiden, dass diese unberechtigt übernommen wird.

Wenn deine Geschäftsidee gut ist, dauert es nicht lange bis neue Wettbewerber sich deiner Idee annehmen wollen. Schützt du diese nicht, dann können Konkurrenten mit der gleichen oder ähnlichen Idee deine Existenz bedrohen. Aus diesem Grund musst du dafür sorgen, dass niemand von deiner Idee erfährt, somit sollten alle Mitarbeiter oder Gründungsmitglieder verschwiegen sein.

Sobald der Businessplan erstellt ist und du deine Idee schriftlich festlegst, besteht allerdings die Gefahr, dass diese auch durch externe Personen übernommen wird. Dennoch solltest du nicht darauf verzichten Außenstehende in die Diskussion um deine Idee miteinzubeziehen, denn dadurch kannst du unnötige Risiken bei deiner Gründung vermeiden. Um dennoch deine Idee, trotz Businessplan, zu schützen solltest du möglichst wenig Details preisgeben, beispielsweise können technische Einzelheiten weggelassen werden.

Die Rolle des Patents

Außerdem können ebenso außenstehende Berater zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Darüber Hinaus solltest du gewerbliche Schutzrechte in Betracht ziehen, denn wenn ein Produkt erst einmal veröffentlicht wurde, ist eine nachträgliche Patentanmeldung nicht mehr möglich. Insbesondere wenn es sich um eine neuartige Entwicklung handelt, solltest du deine Idee durch Gewerbliche Schutzrechte absichern.

Die Vorteile liegen, neben dem Schutz vor Trittbrettfahrern, darin einen gewissen Vermögenswert herzustellen. Somit können die Rechte einer Marke zum einen dafür genutzt werden diese weiterzuverkaufen oder als Sicherheit zu verwenden. Zum anderen sind die Markenrechte dann wichtig, wenn es um Kauf- und Investitionsverhandlungen geht denn für potentielle Käufer oder Investoren ist der Schutz einer Marke ein wichtiger Faktor, welcher den Wert eines Unternehmens erhöhen kann.

Um mögliche Fehlinvestitionen zu verhindern und Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern sowie die Werte deines Unternehmens zu sichern, sollten auch Start-ups den Schutz einer Marke in Betracht ziehen. Auch wenn junge Unternehmen finanziell eingeschränkt sind, lohnt sich die Investition in ein Schutzrecht, um den langfristigen Erfolg eines Unternehmens zu schützen.

Ideen schützen - Was gibt es für Schutzrechte & wie meldest du diese an?

Unterschiedliche Gewerbliche Schutzrechte sind das Patent, das Gebrauchsmuster, der Markenschutz oder das Design. Je nachdem, ob du ein Design oder einen Namen schützen möchtest, wendest du die unterschiedlichen Schutzrechte an, die dir im Folgenden vorgestellt werden.

Ideen schützen - Das Patent ist eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte in Deutschland und schützt dein Produkt über einen Zeitraum von 20 Jahren. Für die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) benötigst du:

  • Eine technische Beschreibung der Erfindung
  • Patentansprüche
  • Zeichnungen (falls sinnvoll)
  • Eine Zusammenfassung deiner Idee
  • Eine Erfinderbenennung deiner Idee

Technische Beschreibung

Die technische Beschreibung, die Patentansprüche sowie die Zeichnungen sind bei der Anmeldung einzureichen. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung hingegen können innerhalb von 15 Monaten nachgereicht werden. Den Antrag kannst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in München senden, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin. Der Anmeldetag ist ein wichtiges Datum, denn später eingereichte Anmeldungen der gleichen oder ähnlichen Idee können nicht mehr für ein Patent angemeldet werden.

Patentanmeldung

Die Anmeldung für ein Patent ist kompliziert und aufwändig, daher ist es von Vorteil, wenn du einen Rechtsanwalt beauftragst. Neben den Kosten für einen Anwalt fallen weitere Gebühren an, bspw. kostet der Prüfungsauftrag 350€. Außerdem fallen jährliche Gebühren bis zum Ablauf der 20 Jahre an, welche sich von Jahr zu Jahr erhöhen. Wichtig ist, dass die Gebühren unaufgefordert bezahlt werden, sonst kann der Patentschutz erlöschen.

Ideen schützen - Das Gebrauchsmuster ist eine schnellere und günstigere Variante, deine Idee zu schützen, denn die Anmeldung kann innerhalb von wenigen Wochen erfolgen. Für 3 bis 10 Jahre kannst du ein chemisches, physikalisches oder biologisches Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Davon ausgenommen sind allerdings Herstellungs- und Arbeitsverfahren sowie Messvorgänge.

Damit du die Anmeldung vornehmen kannst, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Beim dem Gebrauchsmuster muss es sich um eine Neuheit handeln
  • Beim dem Gebrauchsmuster muss es sich um eine erfinderische Leistung handeln
  • Das Gebrauchsmuster muss gewerblich anwendbar sein

 

Den Antrag kannst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in München senden, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin. Das Gebrauchsmuster wird zunächst ohne eine Prüfung eingetragen, so kannst du innerhalb kürzester Zeit ein vollwertiges und durchsetzbares Schutzrecht erhalten.

Erst wenn du dein Gebrauchsmuster löschen möchtest, wird geprüft, ob das Gebrauchsmuster den sachlichen Schutzvoraussetzungen genügt. Der Antrag für ein Löschungsverfahren ist mit circa 300€ zwar kostenpflichtig, kann jedoch schriftlich von jeder Person gestellt werden. Die Anmeldegebühr für das Gebrauchsmuster liegt bei einmaligen 40€ und die Recherchegebühr bei circa 250€. Die erste Aufrechterhaltungsgebühr nach den ersten 3 Jahren liegt bei 210€ und kann nach 6 Jahren sowie 8 Jahren verlängert werden.

 

Ideen schützen - Marken

Ideen schützen – Die Marke kennzeichnet ein Produkt oder eine Dienstleistung und kann sich aus

  • Wörtern
  • Zahlen
  • Buchstaben
  • Abbildungen
  • Farben
  • akustischen Signalen

 

zusammensetzen. Du kannst also nicht nur deinen Unternehmensnamen, sondern ebenso das Logo oder deinen Werbeslogan schützen lassen. Nach der Anmeldung der Marke, kann der Markenschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden.

Was hat es mit der Eintragung auf sich?

Durch die Eintragung erlangst du das alleinige Nutzungsrecht für diese Marke. Du hast aber die Möglichkeit, dieses Recht zu verkaufen oder Nutzungsrechte einzuräumen (Markenlizenz). Eine Prüfung durch das DPMA gibt es nicht, um aber Abmahnungen oder Klagen entgegenzuwirken solltest du im Vorfeld sorgfältig recherchieren ob bspw. der Name oder das Logo schon in gleicher oder ähnlicher Form vorliegt.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit bestimmte geografische Herkunftsangaben zu schützen, was insbesondere bei Lebensmitteln von Bedeutung ist, hierbei erfolgt allerdings eine Prüfung durch das DPMA und die EU-Kommission. Bei der Marke besteht die Möglichkeit, diese unbegrenzt zu verlängern. Die Kosten für einen Markenschutz liegen bei drei Waren- und Dienstleistungsklassen bei 290€ (elektronischer Anmeldung).

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Ideen schützen – Im Jahr 2014 wurde das gewerbliche Schutzrecht von „Geschmacksmuster“ in „Design“ umbenannt.  Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von Produkten, wie bspw. Bekleidung und Möbeln, innerhalb Deutschlands. Das Design ist wichtig für ein Unternehmen, denn es ist ein entscheidender Faktor für den Markterfolg und kann zu einem Vermögensgegenstand werden.

Bei der Anmeldung muss eine detaillierte Darstellung des Designs vorliegen, damit das DPMA den Gegenstand und den Umfang des Schutzrechts festlegen kann.  Du kannst dein Design bis zu 25 Jahre schützen lassen. Neben der Anmeldegebühr fallen für jede Verlängerung weitere Kosten an.

Damit du dein Design anmelden kannst, musst du folgende Angaben beim Patentamt einreichen:

  • Angaben zu deiner Identität
  • Ein Bild deines Designs
  • Das Produkt, für das dein Design verwendet werden soll

Den Antrag kannst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in München senden, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin.

Bei der Anmeldung überprüft das DPMA,

  • ob dein Design geschützt werden kann
  • deinen Antrag auf Formfehler
  • ob dein Design mit der „öffentlichen Ordnung“ und den „guten Sitten“ vereinbar ist
  • ob dein Design frei von missbräuchlicher Verwendung „staatlicher Hoheitszeichen“ oder anderen Zeichen von öffentlichem Interesse ist

 

Allerdings wird nicht geprüft, ob dein Design den sachlichen Schutzvoraussetzungen, wie bspw. Neuheit erfüllt. Die Kosten für eine Einzelanmeldung in elektronischer Form betragen 60€ in Papierform hingegen 70€, eine Sammelanmeldung von bis zu 100 Designs kostet circa 70€.

Anmeldung von Schutzrechten

Ideen schützen - Um sich für Schutzrechte anzumelden, müssen sich Gründer an das Deutsche Patent- und Markenamt oder das europäische Patentamt melden.

Im Folgenden werden dir die Adressen und Links für die relevanten Ämter zusammengestellt:

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Hauptsitz in München, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin.

Deutsches Patent- und Markenamt

80297 München

Telefon: 089 2195-1000

Telefax: 089 2195-2221

E-Mail: info@dpma.de

 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes:

https://www.dpma.de/

 

Berlin

Deutsches Patent- und Markenamt

Technisches Informationszentrum Berlin

10958 Berlin

Telefax: 030 25992-404

 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes:

https://www.dpma.de/

Jena

Deutsches Patent- und Markenamt

Dienststelle Jena

07738 Jena

Telefax: 03641 40-5690

 

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes:

https://www.dpma.de/

 

Das Europäische Patentamt (EPO)

Das Europäische Patentamt bietet ein einheitliches Verfahren für die Anmeldung von Schutzrechten für über 40 europäische Ländern an.

Europäische Patentamt

Erhardtstraße 27

80469 München

Telefon: 089 2399-0

Telefax: 089 2399-4560