Ideen schützen – Du hast deine Idee gefunden und überlegst dir diese zu schützen? In diesem Artikel erfährst du alles rund um die gewerblichen Schutzrechte, dabei werden folgende Fragen beantwortet: Wieso solltest du deine Idee schützen? Was gibt es für Schutzrechte? Wo meldest du diese an und wie viel kosten diese?
Du hast eine gute Geschäftsidee gefunden, einen Businessplan erstellt, bist überzeugt, dass es für deine Idee einen Markt gibt und hast nun Angst, dass dir diese Idee geklaut wird? Dann zögere nicht lange und lass deine Idee schützen. Deine Ideen schützen – das kann am Ende sogar dein Wettbewerbsvorteil sein.
Ideen schützen – Wieso solltest du deine Ideen schützen?
Mit den Begriffen Patent, Gebrauchsmuster, Marke oder Design setzen sich Gründer meist erst dann auseinander, wenn es zu Problemen, wie einer Schutzrechtsverletzung, kommt. Um einer Schutzrechtsverletzung vorzubeugen und deinen unternehmerischen Erfolg zu sichern, solltest du dich früh genug mit diesem Thema auseinandersetzen. Hinter deiner Geschäftsidee stecken viele Planungen, Konzepte und hoher finanzieller sowie zeitlicher Aufwand und du möchtest vermeiden, dass diese unberechtigt übernommen wird.
Wenn deine Geschäftsidee gut ist, dauert es nicht lange bis neue Wettbewerber sich deiner Idee annehmen wollen. Schützt du diese nicht, dann können Konkurrenten mit der gleichen oder ähnlichen Idee deine Existenz bedrohen. Aus diesem Grund musst du dafür sorgen, dass niemand von deiner Idee erfährt, somit sollten alle Mitarbeiter oder Gründungsmitglieder verschwiegen sein.
Sobald der Businessplan erstellt ist und du deine Idee schriftlich festlegst, besteht allerdings die Gefahr, dass diese auch durch externe Personen übernommen wird. Dennoch solltest du nicht darauf verzichten Außenstehende in die Diskussion um deine Idee miteinzubeziehen, denn dadurch kannst du unnötige Risiken bei deiner Gründung vermeiden. Um dennoch deine Idee, trotz Businessplan, zu schützen solltest du möglichst wenig Details preisgeben, beispielsweise können technische Einzelheiten weggelassen werden.
Die Rolle des Patents
Außerdem können ebenso außenstehende Berater zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Darüber Hinaus solltest du gewerbliche Schutzrechte in Betracht ziehen, denn wenn ein Produkt erst einmal veröffentlicht wurde, ist eine nachträgliche Patentanmeldung nicht mehr möglich. Insbesondere wenn es sich um eine neuartige Entwicklung handelt, solltest du deine Idee durch Gewerbliche Schutzrechte absichern.
Die Vorteile liegen, neben dem Schutz vor Trittbrettfahrern, darin einen gewissen Vermögenswert herzustellen. Somit können die Rechte einer Marke zum einen dafür genutzt werden diese weiterzuverkaufen oder als Sicherheit zu verwenden. Zum anderen sind die Markenrechte dann wichtig, wenn es um Kauf- und Investitionsverhandlungen geht denn für potentielle Käufer oder Investoren ist der Schutz einer Marke ein wichtiger Faktor, welcher den Wert eines Unternehmens erhöhen kann.
Um mögliche Fehlinvestitionen zu verhindern und Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern sowie die Werte deines Unternehmens zu sichern, sollten auch Start-ups den Schutz einer Marke in Betracht ziehen. Auch wenn junge Unternehmen finanziell eingeschränkt sind, lohnt sich die Investition in ein Schutzrecht, um den langfristigen Erfolg eines Unternehmens zu schützen.
Ideen schützen – Was gibt es für Schutzrechte & wie meldest du diese an?
Unterschiedliche Gewerbliche Schutzrechte sind das Patent, das Gebrauchsmuster, der Markenschutz oder das Design. Je nachdem, ob du ein Design oder einen Namen schützen möchtest, wendest du die unterschiedlichen Schutzrechte an, die dir im Folgenden vorgestellt werden.
Ideen schützen – Das Patent ist eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte in Deutschland und schützt dein Produkt über einen Zeitraum von 20 Jahren. Für die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) benötigst du:
- Eine technische Beschreibung der Erfindung
- Patentansprüche
- Zeichnungen (falls sinnvoll)
- Eine Zusammenfassung deiner Idee
- Eine Erfinderbenennung deiner Idee
Technische Beschreibung
Die technische Beschreibung, die Patentansprüche sowie die Zeichnungen sind bei der Anmeldung einzureichen. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung hingegen können innerhalb von 15 Monaten nachgereicht werden. Den Antrag kannst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in München senden, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin. Der Anmeldetag ist ein wichtiges Datum, denn später eingereichte Anmeldungen der gleichen oder ähnlichen Idee können nicht mehr für ein Patent angemeldet werden.
Patentanmeldung
Die Anmeldung für ein Patent ist kompliziert und aufwändig, daher ist es von Vorteil, wenn du einen Rechtsanwalt beauftragst. Neben den Kosten für einen Anwalt fallen weitere Gebühren an, bspw. kostet der Prüfungsauftrag 350€. Außerdem fallen jährliche Gebühren bis zum Ablauf der 20 Jahre an, welche sich von Jahr zu Jahr erhöhen. Wichtig ist, dass die Gebühren unaufgefordert bezahlt werden, sonst kann der Patentschutz erlöschen.
Ideen schützen – Das Gebrauchsmuster ist eine schnellere und günstigere Variante, deine Idee zu schützen, denn die Anmeldung kann innerhalb von wenigen Wochen erfolgen. Für 3 bis 10 Jahre kannst du ein chemisches, physikalisches oder biologisches Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Davon ausgenommen sind allerdings Herstellungs- und Arbeitsverfahren sowie Messvorgänge.
Damit du die Anmeldung vornehmen kannst, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Beim dem Gebrauchsmuster muss es sich um eine Neuheit handeln
- Beim dem Gebrauchsmuster muss es sich um eine erfinderische Leistung handeln
- Das Gebrauchsmuster muss gewerblich anwendbar sein
Den Antrag kannst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in München senden, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin. Das Gebrauchsmuster wird zunächst ohne eine Prüfung eingetragen, so kannst du innerhalb kürzester Zeit ein vollwertiges und durchsetzbares Schutzrecht erhalten.
Erst wenn du dein Gebrauchsmuster löschen möchtest, wird geprüft, ob das Gebrauchsmuster den sachlichen Schutzvoraussetzungen genügt. Der Antrag für ein Löschungsverfahren ist mit circa 300€ zwar kostenpflichtig, kann jedoch schriftlich von jeder Person gestellt werden. Die Anmeldegebühr für das Gebrauchsmuster liegt bei einmaligen 40€ und die Recherchegebühr bei circa 250€. Die erste Aufrechterhaltungsgebühr nach den ersten 3 Jahren liegt bei 210€ und kann nach 6 Jahren sowie 8 Jahren verlängert werden.
Ideen schützen – Marken
Ideen schützen – Die Marke kennzeichnet ein Produkt oder eine Dienstleistung und kann sich aus
- Wörtern
- Zahlen
- Buchstaben
- Abbildungen
- Farben
- akustischen Signalen
zusammensetzen. Du kannst also nicht nur deinen Unternehmensnamen, sondern ebenso das Logo oder deinen Werbeslogan schützen lassen. Nach der Anmeldung der Marke, kann der Markenschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden.
Was hat es mit der Eintragung auf sich?
Durch die Eintragung erlangst du das alleinige Nutzungsrecht für diese Marke. Du hast aber die Möglichkeit, dieses Recht zu verkaufen oder Nutzungsrechte einzuräumen (Markenlizenz). Eine Prüfung durch das DPMA gibt es nicht, um aber Abmahnungen oder Klagen entgegenzuwirken solltest du im Vorfeld sorgfältig recherchieren ob bspw. der Name oder das Logo schon in gleicher oder ähnlicher Form vorliegt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit bestimmte geografische Herkunftsangaben zu schützen, was insbesondere bei Lebensmitteln von Bedeutung ist, hierbei erfolgt allerdings eine Prüfung durch das DPMA und die EU-Kommission. Bei der Marke besteht die Möglichkeit, diese unbegrenzt zu verlängern. Die Kosten für einen Markenschutz liegen bei drei Waren- und Dienstleistungsklassen bei 290€ (elektronischer Anmeldung).
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Ideen schützen – Im Jahr 2014 wurde das gewerbliche Schutzrecht von „Geschmacksmuster“ in „Design“ umbenannt. Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von Produkten, wie bspw. Bekleidung und Möbeln, innerhalb Deutschlands. Das Design ist wichtig für ein Unternehmen, denn es ist ein entscheidender Faktor für den Markterfolg und kann zu einem Vermögensgegenstand werden.
Bei der Anmeldung muss eine detaillierte Darstellung des Designs vorliegen, damit das DPMA den Gegenstand und den Umfang des Schutzrechts festlegen kann. Du kannst dein Design bis zu 25 Jahre schützen lassen. Neben der Anmeldegebühr fallen für jede Verlängerung weitere Kosten an.
Damit du dein Design anmelden kannst, musst du folgende Angaben beim Patentamt einreichen:
- Angaben zu deiner Identität
- Ein Bild deines Designs
- Das Produkt, für das dein Design verwendet werden soll
Den Antrag kannst du an das Deutsche Patent- und Markenamt in München senden, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin.
Bei der Anmeldung überprüft das DPMA,
- ob dein Design geschützt werden kann
- deinen Antrag auf Formfehler
- ob dein Design mit der „öffentlichen Ordnung“ und den „guten Sitten“ vereinbar ist
- ob dein Design frei von missbräuchlicher Verwendung „staatlicher Hoheitszeichen“ oder anderen Zeichen von öffentlichem Interesse ist
Allerdings wird nicht geprüft, ob dein Design den sachlichen Schutzvoraussetzungen, wie bspw. Neuheit erfüllt. Die Kosten für eine Einzelanmeldung in elektronischer Form betragen 60€ in Papierform hingegen 70€, eine Sammelanmeldung von bis zu 100 Designs kostet circa 70€.
Anmeldung von Schutzrechten
Ideen schützen – Um sich für Schutzrechte anzumelden, müssen sich Gründer an das Deutsche Patent- und Markenamt oder das europäische Patentamt melden.
Im Folgenden werden dir die Adressen und Links für die relevanten Ämter zusammengestellt:
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Hauptsitz in München, weitere Dienststellen sind in Jena und Berlin.
Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München
Telefon: 089 2195-1000
Telefax: 089 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Berlin
Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin
Telefax: 030 25992-404
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Jena
Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena
Telefax: 03641 40-5690
Weitere Informationen gibt es auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes:
Das Europäische Patentamt (EPO)
Das Europäische Patentamt bietet ein einheitliches Verfahren für die Anmeldung von Schutzrechten für über 40 europäische Ländern an.
Europäische Patentamt
Erhardtstraße 27
80469 München
Telefon: 089 2399-0
Telefax: 089 2399-4560