Werbevertrag - Produktplatzierung Starterangebot
Zwischen
Pixelwerker GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 12
34131 Kassel
– nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – und
– nachstehend „Auftraggeber“ genannt –
Im Hinblick auf die Umsatzsteigerung seiner Produkte möchte sich der Auftraggeber der Webseiten des Auftragnehmers (z.B. empfohlen.com) bedienen und dort für seine Produkte werben.
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Produktplatzierung auf Webseiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer wird die Produktplatzierungen nach seinem Ermessen über oder in der Vergleichstabelle oder an anderen Stellen auf den Webseiten einbinden, um den Absatz zu steigern. Jede Produktplatzierung wird mit „Gesponsert“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet. Dabei verlinkt der Auftragnehmer die Produkte in der Vergleichstabelle mit ausgewählten Online-Shops, u.a. Amazon.
(2) Die in Betracht kommenden, zu bewerbenden Produkte übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Absprache der Platzierungsmöglichkeiten als Excel-Datei per E-Mail. Eine Ergänzung durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer zudem das Recht ein, die von ihm bei Amazon verwendeten Bilder der zu bewerbenden Produkte für die Produktplatzierung auf Webseiten des Auftragnehmers im Rahmen eines Framing zu nutzen.
(3) Die Auswahl der Produkte aus der Excel-Datei obliegt dem Auftragnehmer und berücksichtigt die abgesprochenen Platzierungsmöglichkeiten sowie die Anzahl der noch verfügbaren Plätze. Es werden nur Produkte platziert, die eine Bewertung von mindestens 4 Sternen sowie mindestens 20 Kundenrezensionen aufweisen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ein monatliches Reporting zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer ist für den störungsfreien Betrieb der Webseiten nur im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten – insbesondere nur im Rahmen seiner eigenen technischen Einflusssphäre –verantwortlich. Eine bestimmte Verfügbarkeit der Webseiten wird nicht vereinbart. .
(1) Der Auftragnehmer entscheidet sich für folgendes Vergütungsmodell:
Der Auftragnehmer gewährt 20 % Rabatt auf die monatliche Grundgebühr bei einer Vorauszahlung für 6 Monate. Die Grundgebühr reduziert sich demnach auf 105,00 Euro pro Monat. Bei einer Vorauszahlung für 12 Monate gewährt der Auftragnehmer 38,5 % Rabatt auf die monatliche Grundgebühr. Die Grundgebühr reduziert sich demnach auf 80,00 Euro pro Monat.
Starter-Angebot: Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber einmalig eine Laufzeit von 9 Monaten zu einer Grundgebühr von 6 Monaten unter den oben genannten Bedingungen. Dieses Angebot gilt nur für die ersten 9 Monate der Zusammenarbeit und hat keinen Einfluss auf die Höhe der Provisionszahlung.
Die Provision fällt an, sobald Verkäufe des beworbenen Produktes sowohl über die ASIN des Produktes als auch über ASINs der Varianten des Produktes über den Amazon PartnerNet Account des Auftragnehmers registriert wurden.
Der Auftraggeber wählt folgende Zahlungsweise für die Grundgebühr (bitte nur bei Auswahl von Vergütungsmodell Variante 1 ankreuzen):
Sämtliche Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (falls anwendbar), die gesondert auszuweisen ist.
(2) Die Abrechnung der Verkaufsprovision durch den Auftragnehmer erfolgt in der Regel bis zum 15. Tag des Folgemonats.
(3) Rechnungen sind nach Eingang sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen; der Auftraggeber kommt insoweit ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
(1) Der Auftragnehmer steht nicht dafür ein, dass der Auftraggeber im Zusammenhang mit diesem Vertrag Umsätze generiert.
(2) Der Auftraggeber garantiert, dass er Inhaber der notwendigen Rechte ist, um dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte an den Bildern gemäß § 1 (2) einräumen zu können.
(3) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art umfassend freistellen, (i) die aus der Unvollständigkeit und Unrichtigkeit der von dem Auftraggeber gemachten Angaben (insbesondere über die beworbenen Produkte) resultieren oder (ii) die bei einem vertragsgemäßen Verhaltens des Auftragnehmers aus einer (möglichen) Verletzung von Rechten Dritter entstehen, und wird ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen.
(4) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.
(5) Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(6) Eine Haftung für durch den Auftragnehmer gespeicherte fremde Informationen gilt nur insoweit, als der Auftragnehmer verpflichtet ist, diese ab Kenntniserlangung einer etwaigen Rechtsverletzung zu entfernen oder zu sperren. Eine Haftung vor Kenntniserlangung besteht ebenso wenig, wie eine Pflicht zur Überwachung der gespeicherten Informationen oder der gezielten Suche nach rechtswidrigen Tätigkeiten.
(7) Im Übrigen ist jede Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und läuft sechs Monate. Er verlängert sich jeweils um sechs weitere Monate, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der Parteien gekündigt wird. Nachläufige Retouren bzw. Verkäufe werden auf Grund von Versandlaufzeiten bis sieben Tage nach der Vertragslaufzeit gutgeschrieben respektive vergütet.
(2) Die Kündigung des gesamten Vertrages bedarf der Textform.(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen, welche ihnen im Rahmen dieses Vertrages von der jeweils anderen Partei bekannt und zugänglich gemacht werden, strikt geheim zu halten und diese ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweils anderen Partei weder zu außerhalb des Vertrages liegenden Zwecken zu verwenden, zu verwerten und/oder an Dritte weiterzugeben.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere dieser Vertrag und sein Inhalt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Parteien, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Personalangelegenheiten sowie sonstige als vertraulich bezeichnete oder nach den Umständen ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehende Informationen. Als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen nicht, die zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt werden und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der betreffenden Partei zurückzuführen ist, oder die zur Kenntnis eines Dritten auf anderen Wegen als durch die andere Partei oder mit dieser verbundenen Unternehmen gelangt ist, ohne dass hierbei durch die betreffende Partei eine gegenüber der anderen Partei unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde.
(3) Um die Geheimhaltung sicherzustellen, verpflichten sich die Parteien des Weiteren, ihren Mitarbeitern und Angestellten vertrauliche Informationen nur in dem Rahmen zur Verfügung zu stellen, der für die Ausführung der unter diesem Vertrag vereinbarten Tätigkeiten notwendig ist und dafür Sorge zu tragen, dass auch ihre Mitarbeiter die Geheimhaltungsvereinbarung einhalten. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an nicht mit der Durchführung des Vertrags beschäftigte Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei erfolgen.
(3) Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt für die Dauer dieses Vertrags und drei Jahre darüber hinaus.
(1) Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, seinen Firmennamen und das Firmenlogo zeitlich unbefristet als Referenz auf dem Webseiten-Portfolio des Auftragnehmers zu veröffentlichen.
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen zu Nachweiszwecken in Textform niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Kassel.
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Unterschrieben Christoph Gärtner Unterschrieben 1. July 2024
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