Erklärung
YMYL-Seiten, oder “Your Money or Your Life”-Seiten, sind jene Websites, die Informationen bereitstellen, die die finanzielle Sicherheit, die Gesundheit oder das Wohlbefinden beeinflussen können. Dazu gehören Finanzseiten, auf denen Informationen über Investitionen, Versicherungen, Kredite und Steuern bereitgestellt werden. Medizinische Seiten, auf denen Informationen über Krankheiten, Behandlungen, Medikamente und Gesundheitsthemen zu finden sind. Rechtsseiten, auf denen Informationen über Gesetze, Gerichtsverfahren und Rechtsfragen bereitgestellt werden und Seiten von Regierungsbehörden, die wichtige öffentliche Dienstleistungen und Informationen bereitstellen. Seiten mit YMYL-Themen versprechen aufgrund ihrer Themen höheren Traffic und mehr Conversions, YMYL-SEO ist aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden.
Suchmaschinen haben besondere Anforderungen an die Qualität und Zuverlässigkeit der Informationen auf YMYL-Seiten, um sicherzustellen, dass die Seiten vertrauenswürdige und hilfreiche Ergebnisse bereitstellen. Dazu gehört die Überprüfung von Expertise, Autorität und Glaubwürdigkeit (“Expertise, Authoritativeness, Trustworthyness” = EAT) der Seiten, die Überprüfung der Inhalte auf der Seite und die Überwachung von Feedback.
Betrieb von YMYL-Seiten
Wer eine Webseite mit YMYL-Inhalten betreiben will, sollte folgende Punkte beachten:
- Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit: Die Informationen auf der Seite sollten genau, aktuell und von vertrauenswürdigen Quellen stammen. Quellenangaben sind erforderlich, weil darüber die Überprüfung der Glaubwürdigkeit erfolgt.
- Expertise und Autorität: Die Bereitstellung des Main Content auf der Seite sollte durch Personen erfolgen, die über ausreichend Expertise verfügen.
- Transparenz: Wenn eine Seite gesponserten Inhalt oder Werbelinks enthält, die für das YMYL-Thema relevant sind, muss das angegeben werden.
- Feedback: Eine schnelle und angemessene Reaktion auf Feedback zeigt Transparenz und Glaubwürdigkeit.
- Rechtliche Anforderungen: Für sensible Themen können besondere Beschränkungen hinsichtlich der Werbung gelten. So darf in Deutschland für anwaltliche Beratung nur auf allgemeine Weise geworben werden. Werbung, die darauf abzielt, einen Auftrag im Einzelfall zu erhalten, ist nicht zulässig.