Was genau ist ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe ist, wie der Name schon richtig suggeriert, ein Gewerbe das neben einer eigentlichen Haupttätigkeit (z.B. als Arbeitnehmer oder Freiberufler) betrieben wird. Die Grenze dafür legt der Gesetzgeber auf den Schwellwert von 20 Stunden in der Woche fest. Diese dürfen nicht überschritten werden ohne gleichzeitig auch die offizielle Form des Gewerbes offiziell umzuändern.
Das Nebengewerbe ist also, rechtlich gesehen, ein Gewerbe das nicht in Vollzeit betrieben wird und auch nicht den Hauptverdienst des Gewerbetreibenden ausmacht. Prinzipiell kann jedes Gewerbe als Nebengewerbe betrieben werden, es ist also grundsätzlich keine bestimmte Branche davon ausgeschlossen. Auch ist die “Art” der Branche völlig unerheblich für die Anmeldung des Nebengewerbes beim Gewerbeamt, was genauso auch für Hauptgewerbe gilt.
Vorteile und Nachteile des Nebengewerbes
Die Nebentätigkeit ist ideal um sich erst einmal ohne größere Risiken in der Selbständigkeit zu versuchen. Außerdem kann man im Vergleich zu anderen Selbstständigkeitsmodellen, Geld bei Versicherungen sparen.
Allerdings bietet die Nebentätigkeit keinerlei bürokratischen Vorteile, die genaue Gewinnermittlung ist hier ebenso erforderlich wie bei anderen Gewerbearten. Außerdem gibt es bei Nebengewerben so gut wie keine Möglichkeit auf Existenzgründerzuschüsse oder Fördergelder. Vor allem wenn man sich als Arbeitsloser mit einer Nebentätigkeit selbstständig macht, fällt der Existenzgründerzuschuss weg.
Beispiel für Nebengewerbe
Ein Arbeitnehmer möchte, neben seinem Vollzeitjob als Einzelhandelskaufmann, in seiner freien Zeit eigene Handwerksartikel über eine eigene Homepage und Ebay verkaufen. Dazu meldet er ganz regulär eine Nebenanstellung bei dem, in seiner Kommune zuständigen, Gewerbeamt an. Einmal im Jahr ermittelt er seine Ausgaben und seine Erlöse, sowie seinen Umsatz. Somit kann er dem Finanzamt seine Steuererklärung und den Gewinn aus dem Nebengewerbe mitteilen. Eine zusätzliche Krankenversicherung benötigt er nicht, da er über seinen Hauptjob bereits in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Seine Steuerzahlungen hängen allerdings sowohl vom Verdienst im Nebengewerbe als auch vom eigentlichen Vollzeitjob ab.