Natürliche Person

Was ist eine natürliche Person?

Der Begriff ‚natürliche Person’ entstammt der Rechtswissenschaft. Er bezeichnet einen Menschen, wenn es um das Thema der Rechtsfähigkeit geht bzw. um ihn als ein Rechtssubjekt. Man spricht von natürlichen Personen in Abgrenzung zu juristischen Personen (z. B. Vereine/Gesellschaften/Körperschaften). Natürliche Personen sind Menschen (dies gilt bis auf wenige Ausnahmen) ab ihrer Geburt, sie sind eben ‚natürlich’ entstanden. Sobald die natürliche Person stirbt, erlischt ihre Rechtsfähigkeit. Als natürliche Person ist man zugleich träger von Rechten wie auch von Pflichten. So habe ich z. B. in Deutschland das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und z. B. die Pflicht meinen Wohnort beim Einwohnermeldeamt anzumelden.