Was ist eine Limited?
Der Begriff Limited (kurz für ‚ltd.’ steht für ‚ Private Limited Company by Shares) bezeichnet die im Commonwealth beheimatete und dort populäre (häufigste) Rechtsform von Gesellschaften. Diese Form zählt zu den Kapitalgesellschaften und zeichnet sich dadurch aus, dass sie unkompliziert gegründet werden kann und dabei zugleich kostengünstig ist (Mindesteinlage/Stammkapital beträgt 1 Pfund). Als Kapitalgesellschaft ist ihre Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft selbst beschränkt und verhindert so in der Regel die Haftung mit Privatvermögen.
Es sollte jedoch nicht unterschätzt werden, dass mit einer Limited ein Verwaltungsmehraufwand entsteht, weil sie ihren Hauptsitz z. B. in England hat und eine Zweigfiliale in Deutschland (da es sich um eine Rechtsform handelt, welche nicht in Deutschland gegründet werden kann) . Somit ist eine in Deutschland ansässige Limited an zweierlei Gesetze und Auflagen gebunden, was einen nicht zu vernachlässigenden Nachteil darstellt. Dies hat zur Folge, dass der Vorteil, mit einem sehr geringen Stammkapital eine Haftungsbeschränkte Rechtsform zu gründen, mit Vorsicht zu genießen ist.
Aufgrund der europäischen Gesetzgebung ist es möglich auch in Deutschland von dieser möglichen Rechtsform zu profitieren. Durch die Einführung der ‚UG haftungsbeschränkt’ in Deutschland (2008) entstand eine Trendwende und die Limited wurde für Unternehmer hierzulande weniger attraktiv. Dies war deshalb der Fall, weil nun eine günstige Alternative (zur GmbH) in Deutschland selbst entstanden war. Somit war man nicht mehr darauf angewiesen, mithilfe einer in England gegründeten Limited eine Zweigfiliale in Deutschland zu eröffnen, um hierzulande eine kostengünstige und haftungsbeschränke Rechtsform zu erhalten.
Beispiel für eine Limited
Peter D. will endlich seinen Lebenstraum in die Tat umsetzen und sein eigenes Unternehmen gründen (SaftUp). Nach reiflicher Überlegung hat er sich für die Gründung einer Limited in England entschieden, um mit dieser daraufhin eine Zweigfiliale in Deutschland zu eröffnen. Die Anforderungen an eine Rechtsform waren für ihn, dass sie günstig in Bezug auf das Stammkapital sein sollte, sich unkompliziert gründen lassen musste und gleichzeitig haftungsbeschränkt sein sollte. Nach der anfänglichen Euphorie verflog seine Begeisterung. Denn er hatte den Verwaltungsmehraufwand (und die Komplexität der englischen Gesetzgebung) unterschätzt, also dass er an zweierlei Rechtsysteme und deren Auflagen und Pflichten gebunden war (zwei Länder).
Hinzukommend ärgerte er sich, weil ein Jahr später in Deutschland die UG haftungsbeschränkt eingeführt wurde. Hätte es diese früher gegeben so hätte er vermutlich die UG haftungsbeschränkt gewählt. Zumal er noch die ganzen Gefahren und Unsicherheiten nicht vorhersehen konnte, welche die Limited ereilten, als Großbritannien für den Brexit stimmte….