Börsengang

Was ist ein Börsengang?

Ein Börsengang ist die erstmalige Freigabe von Aktien eines bestimmten Unternehmens für den Handel auf dem freien Markt, bzw. der Börse. Im Englischen wird dieser Prozess meist als “Initial Public Offering” (kurz: IPO) bezeichnet. Durch den Börsengang wird ein Unternehmen mit seinen Aktien an der Börse gelistet, gehandelt und wird dementsprechend auch preislich bewertet. Oft wird jedoch meist nur ein Bruchteil der gesamten Aktien tatsächlich an der Börse gehandelt. Das Gegenteil eines Börsengangs bildet der sogenannte „Börsenabgang“.

Börsengänge sind nur mit einer der folgenden Unternehmensformen möglich: Der „Aktiengesellschaft“ (AG), der „Europäische Gesellschaft“ (SE) oder der „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ (KGaA). Alle anderen Unternehmensformen sind nicht für einen Börsengang geeignet, bzw. nicht dazu berechtigt. Nicht-berechtigte Unternehmensformen müssen sich daher im Vorfeld des Börsengangs zwangsläufig zu einer Aktiengesellschaft, oder einer anderen „börsengangberechtigten“ Unternehmensform, umwandeln.

Gründe/ Argumente für einen Börsengang

Die Gründe für einen der Börsengange können vielfältig sein. Eine der wichtigsten Gründe für den Börsengang eines Unternehmens ist es aber meistens, sich neue finanzielle Mittel zu verschaffen um diese wahlweise für Investitionen in Modernisierung oder Expansion zu verwenden. Allerdings kann man Börsengänge als Unternehmens-Eigentümer teilweise auch nutzen um eigene Anteile am Unternehmen möglichst gewinnbringend zu veräußern.

Meistens werden Börsengänge aber vorwiegend betrieben um Geld für neue Investitionen zu beschaffen. Dies ist oftmals attraktiver als z.B. die Aufnahme eines Kredits. Das gilt wenn man vom Börsengang neues Kapital zugestellt bekommt. Denn somit muss man dieses nicht zurückzahlen.   Ein Nachteil ergibt sich allerdings daraus, dass mit dem Verkauf von Aktien automatisch auch die Handlungsmacht der bisherigen Unternehmensführung stärker eingeschränkt wird.

Der Börsengang verpflichtet dazu auch wichtige Geschäftszahlen, wie Umsatz und Gewinn, zu veröffentlichen. Diese Pflicht ist hilfreich für alle die über einen Kauf der jeweiligen Aktie nachdenken. Aber sie hilft leider oft auch der Konkurrenz beim „Ausspähen“ des jeweiligen Unternehmens. Daher stellt sie für börsennotierte Unternehmen meist einen kleinen Nachhteil dar.

Prominente Beispiele für Börsengänge

Einer der größten Börsengänge, in den vergangenen Jahren, vollzog 2014 die „Alibaba Group“ die mit ihrem Börsengang etwa 25 Milliarden US-Dollar an Erlösen. Diese konnte man komplett einnehmen. Bekannte Beispiele für Börsengänge bilden ebenfalls Facebook 2012 mit 16 Milliarden US-Dollar Erlösen. Auch die deutsche Telekom 19 96 mit etwa 12,5 Milliarden US-Dollar Erlösen.