Abmahnung

Definition

Eine wettbewerbswidrige Handlung wird meist mit einer Abmahnung geahndet. Entweder man steht unter Beobachtung der Mitbewerber oder man wird durch befugte Gebühren- oder Abmahnvereine abgemahnt. Bei den beiden letzteren hat es in der Vergangenheit durch den vielfachen Mißbrauch der gesetzlichen Abmahnregelung dazu geführt, dass das Ansehen der Vereine darunter gelitten haben und nun häufig auch als Gebührenbeschaffungsvereine bezeichnet werden. Eine Abmahnung ist also dazu da, die verhaltensbedingten Kündigungen vorzubereiten.

Gründe für eine Abmahnung

Sofern ein Mitarbeiter nicht die gewünschte Arbeitsleistung liefert, kann dies zu einer Kündigung führen. Weitere Gründe für eine Abmahnung könnte die Langsamkeit eines Mitarbeiters sein. Beispielsweise macht der Mitarbeiter viel zu lange Pausen oder kommt regelmäßig bewusst zu spät zur Arbeit.
Auch die Unpünklichkeit könnte hier ein gegebener Grund für eine Künidung darstellen.
Außerdem kann auch ein Verstoß gegen eine Richtlinie im Unternehmen dazu führen, dass einem die Stelle gekündigt wird. Grundsätzlich dürfen natürlich auch keine Verstöße gegen das Strafrecht oder sonstige Verbrechen vorliegen. Hierzu gehört beispielsweise auch Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Computerdiebstahl, Erpressung und viele weiter.

Ziel einer Abmahnung

Hinweisfunktion

Dem Arbeitnehmer soll deutlich gezeigt werden, dass sein Verhalten nicht korrekt gewesen ist und er dieses ändern sollte. Das Fehlverhalten sollte vorher im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Dokumentationsfunktion

Sofern eine schriftliche Abmahnung vorgenommen wird, kann diese regelmäßig nachgeprüft werden. Dies dient der Absicherung des Arbietgebers.

Warnungsfunktion

Letztendlich soll der Arbeitnehmer vorgewahnt werden, dass sein Verhalten inkorrekt war. Damit er die Chance ergreifen kann, sein Verhalten zukünftig zuändern.

Was gehört alles in das Abmahnungsschreiben?

Zum einen sollte ein eindeutiger Absender und Empfänger gegeben sein. Darauffolgend sollte das zu unterlassende Verhalten genannt werden sowie der vorgefallene Sachverhalt beschrieben werden. Auch die Rechtsfolgen müssen in dem Schreiben erwähnt werden. Eine Unterlassungspflichterklärung muss zusätzlich in dem Schreiben angegeben werden.