Im folgenden Artikel erkläre ich Dir, was die Künstlersozialversicherung ist, für welche Selbstständigen sie relevant ist, wie sie funktioniert und welche Vor- und Nachteile sie für Dich als Gründer eigentlich hat.
Die Künstlersozialkasse ist im Grunde ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherungen. Die Künstlersozialversicherung ermöglicht es dir als Selbstständiger, bzw. genauer gesagt als Freiberufler, weiterhin vollständig gesetzlich versichert zu sein. Da runter fallen vor allem die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
2015 waren genau 184.046 Freiberufler in Deutschland über die Künstlersozialkasse versichert. Die Künstlersozialkasse besteht bereits seit Anfang der 80er-Jahre. Sie wurde gegründet um auf der einen Seite kulturschöpferische Berufe zu fördern, aber auf der anderen Seite auch Berufsgruppen, die immer wieder unter starken Einkommensschwankungen leiden, sozial abzusichern.
Für wen gilt die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse richtet sich ausschließlich an Freiberufler. Allerdings haben nicht alle Freiberufler Zugang zur Künstlersozialkasse. In erster Linie richtet die Versicherung sich an Künstler verschiedenster Art, Schriftsteller, Texter, Übersetzer, Publizisten und Journalisten.
Dazu zählen auch Selbstständige die im künstlerischen oder publizistischen Bereich selbstständig lehren, sowie Fotographen und Designerberufe. Für die meisten der genannten Berufe ist die Anmeldung in der Künstlersozialversicherung sogar gesetzlich verpflichtend.
Die Künstlersozialkasse kann für Dich aber auch dann wichtig werden, wenn Du selbst gar kein Mitglied bist. Denn jeder der einen externen Publizisten oder Künstler beschäftigt macht sich langfristig auch abgabepflichtig.
Wir haben hier einige beispielhafte Unternehmen zusammengefasst die unter die Abgabepflicht der Künstlersozialkasse fallen können:
- Verlage (Buchverlage, Zeitungsverlage, etc.)
- Presseagenturen
- Opern, Orchester, Theater, Chöre, Bands
- Eventdirektionen (im Kulturbereich also z.B. Theater, Konzerte, etc.)
- Künstler-Management
- Rundfunkanstalten
- Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen speziell für Künstler oder Publizisten (z.B. Journalistenschule)
- Museen
- Kunsthändler und Galerien
Abgabepflichtig werden aber auch Unternehmen die gelegentlichen Freiberufler aus dem künstlerischen oder publizistischen Bereich beschäftigen. Dies sollte bedacht werden bevor man z.B. externe Texter beauftragt. In der Regel beträgt die jeweilige Abgabe 5% des Auftrags-Entgelts.
Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialversicherung zieht deine gezahlten Beiträge ein und leitet sie (inklusive Bezuschussung) an die die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung weiter.
Dein zu zahlende Beitrag leitet sich hierbei von deinem geschätzten Einkommen im kommenden Jahr ab. Die jeweilige Schätzung beruht auf deinem Einkommen vom vergangenen Jahr und der Auftragserwartung für das nächste Jahr. Hierbei solltest Du möglichst wahrheitsgemäße Angaben machen, da solche Einkommen immer wieder stichprobenartig überprüft werden.
An Hand deines geschätzten Einkommens werden anschließend die monatlichen Beträge berechnet die du entrichten musst. Dafür werden die gängigen Sätze der gesetzlichen Sozialversicherungen angewendet. Diese betragen im Einzelnen (Stand 2017):
- Rentenversicherung: 18,7%
- Krankenversicherung: Etwa 14,6%
- Pflegeversicherung: 2,55% für Leute mit Kindern und 2,8% für Kinderlose
Welche Vor- und Nachteile hat die Künstlersozialkasse?
Als Versicherter der Künstlersozialkasse erhälst Du im Grunde die gleichen Leistungen die ein normaler Arbeitnehmer auch von Pflege-, Renten- und Krankenversicherung erhält. Im Gegensatz zu „normalen“ Selbstständigen müssen hier lediglich die gleichen Beiträge gezahlt werden die auch die “normalen” Arbeitnehmer für ihre Sozialversicherungen aufbringen müssen. Die Künstlersozialversicherung bildet also gewissermaßen ein eigenes gesetzliches Versicherungsnetzwerk für Freiberufler.
Die Beiträge sind in gleicher Weise prozentual am Einkommen gebunden und der dadurch wegfallende Arbeitgeberbetrag wird mit Zahlungs-Zuschüssen des Bundes und Abgaben von Unternehmen (Kunstgalerien, Radiosender, Fernsehsender, Verlage, u.ä.) kompensiert. Der Bundeszuschuss trägt so 20% und die Künstlersozialabgabe 30% deiner gesamten Sozialversicherungsbeiträge.
Wie viel zahlt man in die Rentenversicherung ein?
Dadurch zahlst du als Versicherter genauso viel in deine Rentenversicherung ein, wie du es als abhängiger Arbeitnehmer bei gleichem Gehalt tuen würdest. Heißt: Du bist im Grunde regulär sozialversichert und bekommst deine Versicherungsbeiträge vom Staat bezuschusst. Durch dieses System ist die Künstlersozialkasse für die meisten Freiberufler finanziell wohl durchaus lohnenswert, da diese für sie günstiger ist als eine komplette eigenverantwortliche, also private, Absicherung.
Für die Bezuschussung der Künstlersozialversicherung müssen allerdings jährlich mindestens 3900€ Brutto verdient werden. Ausgenommen davon sind lediglich Berufsanfänger (in den ersten drei Jahren wirst du als Berufsanfänger gewertet). Des Weiteren muss man als Versicherter in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf im deutschen Inland tätig sein.
Wie sieht es mit Mitarbeitern aus?
Auch darfst du nicht mehr als einen Mitarbeiter beschäftigen (Ausnahmen bilden hier lediglich Teilzeitkräfte, Auszubildende und externe Mitarbeiter). Komplizierter wird es ebenfalls, wenn du neben deiner Selbstständigkeit bereits einer abhängigen Beschäftigung nachgehst. Du solltest also möglichst hauptberuflich ein (in Deutschland tätiger) selbstständiger Freiberufler sein.
Allerdings hält die Künstlersozialversicherung auch ein paar Nachteile parat. Die Mitgliedschaft lässt sich praktisch nicht kündigen. Die Kündigung der Künstlersozialversicherung ist theoretisch leider nur möglich, wenn du nicht mehr in deiner ursprünglichen künstlerisch/publizistischen Branche tätig bist oder vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer wirst.
Aber auch hier gelten Ausnahmen: Der Eintritt in ein Arbeitnehmerverhältnis ist nicht immer gleichbedeutend mit dem Austritt aus der KSV. Was zählt ist hier der Hauptverdienst, also mit welcher Arbeit du deinen Lebensunterhalt vorwiegend bestreitest.
Außerdem fällt das System der Schätzung des zukünftigen Einkommens oft auch zum Nachteil der Versicherten aus. Es kann passieren, dass die Auftragslage im Vorfeld zu optimistisch eingeschätzt worden ist, der Beitrag (auf Basis der ursprünglich-hohen Schätzung) muss dann aber dennoch entrichtet werden und ist im Nachhinein auch nicht mehr rückerstattungsfähig.
Wenn du also eigentlich zu viel gezahlt hast, wird dir die Versicherung dieses Geld nicht wiedergeben. Dies wirkt sich zwar positiv auf deine späteren Rentenauszahlungen aus, aber deine Pflege- und Krankenversicherung werden dir weiterhin die gleichen Leistungen zum höheren Preis bieten.
Der Eintritt in die Künstlersozialkasse sollte also wohl überlegt sein, zumindest wenn sie für dich nicht ohnehin Pflicht ist.
Die Vor- und Nachteile der Künstlersozialversicherung im Überblick
Die Vorteile für dich:
- Du kannst weiterhin die gesamten sozialstaatlichen Leistungen in Anspruch nehmen.
- Du zahlst in die gesetzliche Rentenkasse ein und bist somit später auch wieder zur Auszahlung einer gesetzlichen Rente berechtigt.
- Deine sozialstaatlichen Einzahlungen werden in der Regel bezuschusst.
Die Nachteile für dich:
- Ein Ausritt aus der Künstlersozialversicherung ist nicht ohne weiteres möglich.
- Bei bestimmten Verdiensten ist die Künstlersozialversicherung finanziell nicht mehr sinnvoll.
- Die Beiträge der Künstlersozialversicherung beruhen auf Schätzungen. Das heißt, deine Beiträge schwanken und können auch mal zu hoch ausfallen, in diesem Fall musst du die zu hochangelegten Kosten dennoch stemmen und bekommst sie nicht zurückerstattet.
- Die bürokratischen Maßstäbe der Künstlersozialversicherung sind an vielen Stellen kompliziert, wodurch sich Sätze und Bezuschussung auch relativ schnell ändern können. Feste und langfristige Kalkulation sind damit problematisch.
Link zur Anmeldung in die Künstlersozialversicherung: http://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/anmeldung.html