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Existenzgründung – 8 Aspekte, die Du zum Gründen brauchst

Handelsregister

Existenzgründung – 8 Aspekte, die Du zum Gründen brauchst

Für eine Existenzgründung braucht man natürlich in erster Linie viel Mut und Willensstärke, wenn man den Entschluss fasst, ein Unternehmen zu gründen. In diesem Artikel sehen wir aber von deinen persönlichen Eignungen einmal ab.

Um herauszufinden, ob du zum Gründen geeignet bist und was du in dieser Hinsicht zum Gründen brauchst, haben wir bereits einen anderen Artikel verfasst.

In diesem Artikel geht es mehr darum, welche Schritte du erledigen musst, wenn du gründen möchtest.  Die meisten Schritte, die hier angesprochen werden, haben wir bereits in ausführlichen Artikeln erklärt. Deshalb verlinke ich dir in diesem Artikel viele weiterführende Artikel, die für dich auch interessant sind. Klick dich einfach durch und erfahre, was du zum Gründen so alles brauchst. Wir kommen jetzt also zum praktischen Teil deiner Existenzgründung. Los geht’s!

Geschäftsidee und Businessplan der Existenzgründung

  • Zu allererst brauchst du natürlich eine Geschäftsidee. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine passende Geschäftsidee für dich zu finden. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel Franchising. Hast du davon schon gehört?
  • Natürlich gibt es aber noch viele andere Möglichkeiten, dir deine Suche nach der richtigen Geschäftsidee zu erleichtern.
  • Danach musst du deine Geschäftsidee auf ihre Eignung testen.
  • Wenn deine Geschäftsidee im Grundriss steht, solltest du dich mit deinem Businessplan auseinandersetzen.

Du solltest viel Zeit und Sorgfältigkeit in deinen Businessplan investieren, denn er bietet dir eine sichere Grundlage für den ganzen Rest. 

Firmenname und Markenschutz – Existenzgründung

Als nächstes musst du dir einen guten Firmennamen überlegen, wenn dir dieser nicht schon im Zuge deiner Geschäftsidee eingefallen ist. Achte darauf, dass er präzise und einprägsam ist. Was sonst noch wichtig ist bei der Namensfindung deines Unternehmens und worauf es ankommt, kannst du hier nachlesen.

Auch der Markenschutz ist wichtig. Nur so kannst du dir deine Idee sichern und mit ihr am Wettbewerb teilnehmen. Selbstverständlich musst du beachten, dass du durch deine Firmengründung keine bestehenden Schutzrechte verletzt.

Suche dir anschließend eine passende Domain für deine Internetseite. Diese sollte möglichst deinen Firmennamen beinhalten.

Private und gewerbliche Versicherungen zur Risikovermeidung – Existenzgründung

Jede Unternehmensgründung ist an gewisse Risiken gebunden. Das weißt du sicherlich sehr genau. Es geht also darum, diese gewerblichen und privaten Risiken so gut es geht zu vermeiden. Vor allem für Risiken, auf die du keinen Einfluss hast, gibt es bestimmte Versicherungen. Diese sorgen dafür, dass du durch die finanziellen Auswirkungen bestimmter Ereignisse nicht gleich alles hinschmeißen musst.

Es gilt zu entscheiden, ob du dich bezüglich deiner privaten Risiken für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheidest. Diese Entscheidung fällst du in den ersten drei Monaten nach der Gründung.  Du kannst dir einen kostenlosen PKV Vergleich erstellen lassen. So kannst du schauen, inwiefern sich die Versicherungen  in Bezug auf Leistung und Kosten unterscheiden und besser entscheiden, welche dann für dich in Frage kommt.

Für deine gewerblichen Risiken solltest du schauen, welchen Versicherungsbedarf du hast. Hierbei kommt es auf deine Branche an und welche Versicherungen jeweils sinnvoll sind.

Denk aber auf jeden Fall daran, dass eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Ausreichend Kapital für deine Unternehmensgründung – Existenzgründung

Ohne Moos nichts los – oder wie war das? Dummerweise scheint dieses Sprichwort beim Gründen doppelt zu zählen – Jedenfalls kannst du dich im Normalfall bei dem Weg in die Selbstständigkeit darauf gefasst machen, dass du ziemlich viel investieren musst. Im Regelfall sind deine Ersparnisse diesbezüglich nicht genug.  In deinem erstellten Businessplan sollte ein Finanzplan enthalten sein. Dieser bildet die Grundlage für deine Unternehmensfinanzierung, da er dir deinen Kapitalbedarf aufzeigt.Eine Möglichkeit wäre natürlich ein Bankkredit, aber auch andere Lösungen lassen sich finden.

Je nachdem wie du vorgehen willst, gilt es dann zum Beispiel Fördermittel, Kredite oder Zuschüsse zu beantragen. Natürlich kannst du dich auch voll und ganz auf dein Eigenkapital verlassen. Du solltest nur immer bedenken, dass zur Gründung deines Unternehmens meistens recht viel Kapital nötig ist und je mehr du hast, desto mehr „Spielraum“ wird dir ermöglicht. Wichtig ist in erster Linie, dass dir ausreichend Kapital zur Verfügung steht.

 

Ein Geschäftskonto eröffnen – Existenzgründung

Nachdem du dein Unternehmen gegründet hast, ist es üblicherweise so, dass ein Geschäftskonto eröffnet wird. Während Personen- und Kapitalgesellschaften ein Geschäftskonto eröffnen sollten, kannst du dich als Freiberufler oder Einzelunternehmer noch entscheiden, ob du stattdessen eher ein günstiges Girokonto wählst.

Bei Kapitalgesellschaften ist es so, dass sie erst handlungsfähig werden, wenn ihr Stammkapital ins Geschäftskonto eingezahlt und dies vom Notar bestätigt wurden ist. Anschließend muss das Unternehmen noch im Handelsregister angemeldet werden.

Die richtige Rechtsform festlegen – Existenzgründung

GmbH, AG oder doch eine UG? Es gibt verschiedene Rechtsformen und diese haben ihre jeweiligen Notwendigkeiten.
So ist es je nach Rechtsform zum Beispiel erforderlich, einen Notar zu besuchen und einen Gesellschaftervertrag zu erstellen.

Die Anmeldung deines Unternehmens – Existenzgründung

Wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst, findest du zu dessen Anmeldung hier einen ausführlichen Artikel.

Aber auch bei allen weiteren Unternehmensformen gibt es viele Meldepflichten, die du bei deiner Gründung erfüllen musst.
Hierfür musst du je nach Form deiner Gründung verschiedene Ämter und Behörden aufsuchen.

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Genehmigungen und Erlaubnis – Existenzgründung

Bevor dein Gründerdasein seinen Lauf nimmt, muss natürlich erst mal überprüft werden, ob auch alles mit rechten Dingen zugeht und du überhaupt befugt bist, einen solchen Schritt zu gehen. Du brauchst also bestimmte Genehmigungen. Dafür heißt es zuerst: Hallo alle möglichen Ämter! Darunter zählt beispielsweise das Gesundheitsamt oder das Bauamt, falls du zum Beispiel einen Laden eröffnen möchtest.

Bei den zuständigen Behörden holst du dir dann deine Genehmigungen und Zulassungen ein. Ggf. musst du zusätzliche Qualifikationen nachweisen, wenn du diese benötigst.

Außerdem könntest du noch darüber nachdenken, ob eine Sachkundeprüfung und eine Unterrichtung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) sinnvoll wäre. Hierbei erfährst du, was du für deine Tätigkeit wissen bzw. können musst. Um dir sicher zu sein, dass du für dein Unternehmen alle Genehmigungen etc. eingeholt hast, solltest du einen Rechtsanwalt befragen. Dieser kann dir eine sichere und genaue Auskunft geben.

Zwar gibt es in Deutschland eine Gewerbefreiheit, doch trotzdem gibt es verschiedene Genehmigungen, die du zum Start in die Selbstständigkeit bei gewissen Bereichen benötigst.
Ob du in einen Bereich fällst, der es dir abverlangt eine Erlaubnis oder Genehmigung einzuholen, erfährst du bei uns. Außerdem geben wir dir einen groben Überblick darüber, was für Genehmigungen es gibt und wo du dir diese einholen kannst.

Generell bestimmt die Gewerbeordnung, ob du Genehmigungen, Erlaubnis oder Qualifikationen vorlegen musst.
Es ist wichtig sich genau zu informieren, damit dir für den Start in die Selbstständigkeit nichts mehr im Weg steht und du mit gutem Gefühl durchstarten kannst. Außerdem kann dieser Weg länger sein, als du zunächst vermutest. Unterschätze nicht den verbundenen Aufwand, wenn es darum geht, alle Genehmigungen ordnungsgemäß einzuholen.
Es ist deshalb auch ratsam sich zusätzlich professionellen Rat zu holen. Hierfür kann eine Kontaktaufnahme mit der IHK, der Handelskammer oder einem Rechtsanwalt sehr hilfreich sein.

Wo besteht eine Erlaubnispflicht?

Wenn du vorhast eine Privatkrankenanstalt oder Spielhalle zu eröffnen oder in das Bewachungsgewerbe einzutreten, benötigst du eine Erlaubnis. Auch Versicherungsvermittler sowie das Reisegewerbe müssen sich eine Erlaubnis einholen, bevor sie in die Selbstständigkeit starten können.

Die Gewerbeordnung schreibt vor, welche Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigen. Es gibt noch andere Branchen, die dieser Erlaubnispflicht unterliegen und dementsprechend Genehmigungen vorlegen müssen.

Welche Genehmigungen benötige ich, wenn ich gründen möchte?

Meisterpflicht bei Handwerksberufen

Wenn du dich im Handwerk selbstständig machen willst, besteht in dein meisten Fällen eine sogenannte Meisterpflicht. Das heißt, dass du eine Meisterprüfung ablegen musst oder vor Eröffnung deines Handwerkbetriebes einen Meister einstellen musst. Das liegt in erster Linie daran, dass in vielen Handwerksberufen eine Gefahr besteht sich selbst oder andere zu verletzten.

Erkundige dich bei deinem Ansprechpartner, ob dein gewünschter Beruf unter die Meisterpflicht fällt oder nicht. Dies kannst du auch in der Handwerksordnung nachlesen. Die Handwerksordnung schafft die rechtliche Basis für die jeweilige Einzelregelung für die Handwerksberufe.

Es gibt zulassungsfreie Handwerksberufe und handwerksähnliche Berufe, für die du keine Meisterprüfung ablegen musst. Du kannst eine Meisterprüfung aber auch ablegen, wenn keine Meisterpflicht besteht.

Sachkundenachweise vorlegen

Willst du dich beispielsweise in der Bewachungsbranche oder im Güterkraftverkehr selbstständig machen, so musst du bestimmte Sachkundenachweise vorlegen. Diese beweisen neben deiner persönlichen Zuverlässigkeit (amtliches Führungszeugnis oder Nachweis über ausreichende Finanzen) auch ob du in den fachspezifischen Bereichen ausreichend ausgebildet bist und gewisse Befugnisse hast. Du musst dafür eine Sachkundeprüfung ablegen.

Im Bewachsungsgewerbe musst nur du eine Sachkundeprüfung ablegen, wenn du als Türsteher, Einzelhandelsdetektiv oder Citystreife tätig bist. Ansonsten reicht eine 80-stündige Unterrichtung der zuständigen IHK aus.Wie das Ganze genau abläuft und wo du dich für die Sachkundeprüfung anmelden musst, erfährst du ebenfalls bei der IHK.

Eine Konzession einholen

Im Gastronomie oder Personenbeförderungsgewerbe gibt die sogenannte Kozession. Dies ist eine Erlaubnis darüber, dass du dich in dem jeweiligen Bereich selbstständig machen darfst.

Konzession in der Gastronomie:

Die Gaststättenkonzession ist meistens notwendig, wenn du dich im Gastronomiegewerbe selbstständig machen willst. Eine solche Erlaubnis benötigst du, sobald du deinen Gästen Speisen und Getränke anbietest und du jederzeit öffentlich zu erreichen bist, egal ob von allen Personen oder nur bestimmten Personenkreisen.
Solltest du lediglich alkoholfreie Getränke und kostenlose Proben deines Essens ausschenken oder für einen Beherbergungsbetrieb arbeiten und besagtes ausschließlich Gästen anbieten, dann benötigst du keine Erlaubnis.
Du musst du deine persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und andere objektbezogene Voraussetzungen erfüllen und beim Ordnungsamt nachweisen, um die benötigte Erlaubnis zu erhalten.

Konzession im Personenbeförderungsgewerbe

Bevor du dich im Bereich der Personenbeförderung selbstständig machen kannst, musst du zuerst zur IHK und eine Fachkundeprüfung ablegen. Dort weist du deine fachliche Kompetenz und Eignung nach. Anschließend legst du diese bestandene Prüfung der zuständigen Verkehrsbehörde vor und erhältst eine Konzession.

Hierbei unterscheiden sich die Prüfungen für den Taxen- und Mietwagenverkehr und den Straßenpersonenverkehr (außer Taxen und Mietwagen)
Wie genau die jeweiligen Prüfungen ablaufen, erfährst du bei deiner IHK.

Reisegewerbekarte – Genehmigung im Reisegewerbe

Im Reisegewerbe benötigst du eine sogenannte Reisegewerbekarte, damit du in die Selbstständigkeit in diesem Bereich starten kannst. Es handelt sich sogar um eine Ordnungswidrigkeit, wenn du ohne eine solche Genehmigung anfängst im Reisegewerbe zu arbeiten.

Wann arbeitest du im Reisegewerbe?

Du arbeitest im Reisegewerbe, sobald du Kunden Waren oder Leistungen anbietest und/oder verkaufst, ohne dass dieser sie vorher bestellt hat. Außerdem bist du im Reisegewerbe tätig, wenn du außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne den Besitz einer solchen, Produkte und Leistungen an einen Kunden verkaufst, bzw. diese anbietest.
Dazu gehören also zum Beispiel Vertreter an der Haustür, Schausteller oder Verkäufer mit einem „Bauchladen“.

Eine Liste aller genehmigungspflichtigen Gewerbe findest du unter anderem hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/erlaubnis/